Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. 
Sie ist Bestandteil des Anmelde-Antrags.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt:

BS Beitragsklasse Beitragshöhe
3 Kinder bis 17 Jahre 25,00 €
4 Erwachsene ab 18 Jahre 50,00 €
5 Passivmitglieder 20,00 €
6 Familienbeitrag 100,00 €
7 aus besonderem Grund (nur auf Antrag!) 20,00 €
oder beitragsfrei
8 im Familienbeitrag 0,00 €
9 Ehren- / Vorstandsmitglieder 0,00 €
10

Bestandsschutz für aktive Mitglieder ab 65 bis 2016
(alle, die in 2016 mind. 65 Jahre alt und aktiv waren)

20,00 €

 

Zusatzbeiträge können für bestimmte Sportarten erhoben werden. 
Diese sind den Mitgliedern vor dem Eintritt in eine solche Abteilung bekanntzugeben.

Im jährlichen Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des WLSB inbegriffen.

Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle, ab dem 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss beim Vorstand bis 31. Dezember schriftlich erklärt werden.

Der Einzug der Beiträge erfolgt durch SEPA-Lastschriftmandat und ist jeweils am 15. April für das laufende Jahr fällig.

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). 
Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

 

Der Vorstand